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Energieausweis 24
Energieausweis Online erstellen

Energieausweis Online erstellen

Verbrauchsausweis ab 69,95 €, Bedarfsausweis ab 99,95 €. Online ausfüllen.

Ab 69,95 €Verbrauchsausweis
10 JahreGültigkeitsdauer
2 ArtenBedarfs- & Verbrauchsausweis
Welchen Ausweis brauche ich?

Schritt 1 von 4

2 ArtenBedarfs- & Verbrauchsausweis
ab 69,95 €Verbrauchsausweis
10 JahreGültigkeitsdauer
bis 10.000 €Bußgeld ohne Ausweis
01 Grundlagen

Was ist ein Energieausweis?

Er ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes transparent macht. Ähnlich wie das Energielabel bei Haushaltsgeräten zeigt er auf einer Farbskala von Grün (sehr effizient, Klasse A+) bis Rot (wenig effizient, Klasse H), wie viel Energie ein Gebäude für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt.

Die rechtliche Grundlage bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 die frühere Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Das GEG schreibt vor, dass bei jedem Verkauf, jeder Neuvermietung und jeder Verpachtung eines Gebäudes ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden muss. Bereits in der Immobilienanzeige sind die wichtigsten Energiekennwerte anzugeben.

Ab 69,95 €

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre. Günstig und schnell spiegelt aber das individuelle Heizverhalten der Bewohner wider.

  • Für Gebäude ab 5 Wohneinheiten
  • Gebäude nach WSchV 1977 saniert
  • Kein Vor-Ort-Termin nötig
Ab 99,95 €

Bedarfsausweis

Berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand bauphysikalischer Eigenschaften – unabhängig vom Nutzerverhalten. Liefert eine objektivere Gebäudebewertung.

  • Pflicht für Altbauten vor 1977
  • Pflicht für Neubauten
  • Objektivere Bewertung, steigert Immobilienwert
02 Gesetz

Gesetzliche Grundlagen: Von der EU-Richtlinie zum GEG

Die Pflicht zum Energieausweis hat ihren Ursprung in der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) von 2002, die alle Mitgliedsstaaten zur energetischen Bewertung von Gebäuden verpflichtete. In Deutschland wurde diese Richtlinie schrittweise umgesetzt:

Gesetzliche Entwicklung des Energieausweises in Deutschland
Gesetz / JahrWesentliche Änderung
EnEV 2007Energieausweis für Wohngebäude schrittweise eingeführt. Ab 2008 Pflicht für Gebäude mit Baujahr vor 1965, ab 2009 für alle übrigen Wohngebäude.
EnEV 2014Verschärfte Anforderungen: Pflicht zur Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen und Einführung der Energieeffizienzklassen A+ bis H.
GEG 2020EnEV, Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) wurden im GEG zusammengeführt. Das GEG regelt seitdem alle Aspekte des Energieausweises.
GEG-Novelle 2024Integration des Heizungsgesetzes. Zusätzliche Anforderungen an die Darstellung erneuerbarer Energien und Beratungspflicht bei Eigentümerwechsel.

Aktuelle Rechtsgrundlage: Gebäudeenergiegesetz (GEG) in der Fassung von 2024, §§ 79–86 und § 108.

03 Inhalt

Was steht im Energieausweis?

Ein Energieausweis umfasst meistens fünf Seiten mit standardisierten Informationen zum Gebäude und seinen Energiekennwerten.

01

Allgemeine Angaben zum Gebäude

Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl der Wohnungen, Gebäudenutzfläche, Anlass der Ausstellung, Ausstellungsdatum und die Registriernummer beim DIBt.

02

Bedarfsausweis (bei Bedarfsberechnung)

Berechneter Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf auf einer farbigen Bandtachoskala sowie die Energieeffizienzklasse (A+ bis H). Der Endenergiebedarf gibt den theoretischen Verbrauch bei standardisierter Nutzung an.

03

Verbrauchsausweis (bei Verbrauchsberechnung)

Tatsächlicher Energieverbrauchskennwert: der klimabereinigte Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre, umgerechnet auf die Gebäudenutzfläche. Inklusive Farbskala und Energieeffizienzklasse.

04

Modernisierungsempfehlungen

Kostengünstige Maßnahmen zur energetischen Verbesserung, typischerweise Außenwanddämmung, Fenstertausch, Heizungserneuerung oder Kellerdeckendämmung. Diese Empfehlungen sind nicht verpflichtend, aber wertvoll für Sanierungsplanungen.

05

Erläuterungen

Standardisierte Erklärungen zum Energieausweis, zu den verwendeten Berechnungsverfahren und zur Aussagekraft der Kennwerte. Bei allen Ausweisen identisch.

02 Bedeutung

Warum ist der Energieausweis so wichtig?

Der Energieausweis beeinflusst drei Dinge: den Immobilienwert, die Energiekosten und die Rechtssicherheit. Eigentümer ohne gültigen Ausweis riskieren empfindliche Bußgelder. Käufer und Mieter nutzen ihn als wichtiges Entscheidungskriterium. Wer im Raum Köln verkauft oder neu vermietet, kombiniert den Energieausweis sinnvoll mit einem Maklerservice für Verkauf und Vermietung, der Energiekennwerte aktiv in die Vermarktung einbindet.

Bußgeld bis 10.000 €

Ohne gültigen Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung drohen Bußgelder nach § 108 GEG.

Immobilienwert

Eine schlechte Energieklasse senkt den Marktwert. Käufer kalkulieren künftige Sanierungskosten ein.

Energiekosten

Der Ausweis zeigt, was Heizung und Warmwasser kosten werden. Entscheidend für Mieter und Käufer.

Wann ist der Energieausweis gesetzlich vorgeschrieben?

Gesetzliche Pflichten und Bußgelder beim Energieausweis
AnlassPflichtBußgeld bei Verstoß
ImmobilienverkaufVorlage spätestens bei BesichtigungBis 10.000 €
Neuvermietung / VerpachtungVorlage bei BesichtigungBis 10.000 €
ImmobilienanzeigeEnergiekennwerte in der Anzeige PflichtBis 10.000 €
NeubauBedarfsausweis erforderlichBis 10.000 €
Umfangreiche SanierungNeuer Ausweis erforderlichBis 10.000 €
Eigennutzung (kein Wechsel)Keine Pflicht—

Quelle: §§ 80–86 und § 108 Gebäudeenergiegesetz (GEG)

03 Vergleich

Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis

Die Entscheidung zwischen den beiden Ausweisarten hängt von Gebäudetyp, Baujahr und persönlicher Situation ab. In manchen Fällen haben Sie die freie Wahl in anderen ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.

Verbrauchsausweisab 69,95 €
  • Basiert auf Verbrauchsdaten (3 Jahre)
  • Günstig und schnell erstellt
  • Kein Vor-Ort-Termin nötig
  • Spiegelt Heizverhalten der Bewohner wider
  • Weniger objektiv als Bedarfsausweis
  • Nicht immer zulässig (Pflicht: Bedarfsausweis)
Bedarfsausweisab 99,95 €
  • Basiert auf bauphysikalischen Eigenschaften
  • Unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Objektivere Gebäudebewertung
  • Verbessert Immobilienwert bei guter Klasse
  • Höherer Preis als Verbrauchsausweis
  • Mehr Unterlagen bei Erstellung nötig

Entscheidungshilfe:

Für Altbauten vor 1977 mit weniger als fünf Wohneinheiten ist der Bedarfsausweis gesetzlich Pflicht. Für alle anderen Gebäude empfehlen wir: Wählen Sie den Verbrauchsausweis bei vorliegenden Verbrauchsdaten. Wählen Sie den Bedarfsausweis, wenn Sie den Gebäudewert objektiv darstellen möchten oder eine Sanierung geplant ist.

Für den Bauantrag selbst genügt der Energieausweis nicht: Hier ist zusätzlich ein Wärmeschutznachweis zur Erfüllung von EnEV/GEG erforderlich, der die rechnerische Einhaltung der Anforderungen an Gebäudehülle und Anlagentechnik nachweist.

04 Effizienz

Die Energieeffizienzklassen A+ bis H

Der Energieausweis ordnet jedes Gebäude einer Effizienzklasse zu von A+ (Passivhausstandard, unter 30 kWh/m²a) bis H (unsanierter Altbau, über 250 kWh/m²a). Die Klasse ergibt sich aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr.

Energieeffizienzklassen

kWh/m²a
A+
< 30 kWh/m²a
A
30 bis 50 kWh/m²a
B
50 bis 75 kWh/m²a
C
75 bis 100 kWh/m²a
D
100 bis 130 kWh/m²a
E
130 bis 160 kWh/m²a
F
160 bis 200 kWh/m²a
G
200 bis 250 kWh/m²a
H
> 250 kWh/m²a

Quelle: Gebäudeenergiegesetz (GEG). Klassen nach Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch

Quiz

Welche Effizienzklasse hat Ihr Gebäude?

3 kurze Fragen sofortige Schätzung.

Wie alt ist das Gebäude?

Energieeffizienzklassen A+ bis H im Überblick
KlassekWh/m²aTypisches GebäudeHeizkosten ca.*
A+< 30Passivhaus, KfW 40< 500 €/Jahr
A30–50Neubau nach GEG 2023500–800 €/Jahr
B50–75Gut sanierter Altbau800–1.200 €/Jahr
C75–100Teilsanierter Altbau1.200–1.700 €/Jahr
D100–130Altbau ca. 1990er1.700–2.200 €/Jahr
E130–160Altbau ca. 1970–19902.200–2.700 €/Jahr
F160–200Unsanierter Altbau2.700–3.400 €/Jahr
G200–250Schlecht gedämmter Altbau3.400–4.200 €/Jahr
H> 250Abrisskandidat, vor 1960> 4.200 €/Jahr

*Schätzwerte bei 100 m² Wohnfläche und aktuellem Erdgaspreis. Tatsächliche Kosten je nach Energieträger.

04b Berechnen

Kennwert selbst berechnen

Eine grobe Einschätzung Ihrer Energieeffizienzklasse können Sie selbst vornehmen mit Ihren Heizkostenabrechnungen und der Wohnfläche. Der offizielle Energieausweis erfordert einen qualifizierten Fachmann, diese Näherungsrechnung dient der Orientierung.

Rechner

Immobilienwert-Rechner

Berechnen Sie das Wertsteigerungspotenzial Ihrer Immobilie durch energetische Sanierung.

50 T€2 Mio €
Aktueller Wert (Klasse E)300.000 €
Nach Sanierung (Klasse B)324.000 €

Wertsteigerung

+8 %

Mehrwert

+24.000 €

Sanierungskosten (netto)

≈ 53.901 €

ROI

-55 %

* Wertsteigerung basiert auf Studienwerten. Sanierungskosten für 150 m² nach 35% Förderung.

Die einfache Formel

Jahresverbrauch (kWh) ÷ Wohnfläche (m²) = kWh/m²a

Gas: 1 m³ ≈ 10 kWh · Heizöl: 1 Liter ≈ 10 kWh · Pellets: 1 kg ≈ 5 kWh · Fernwärme: direkt in kWh ablesen

Effizienzklasse anhand des berechneten Kennwerts bestimmen
Ihr Ergebnis (kWh/m²a)EffizienzklasseBewertung
unter 30A+Passivhaus-Niveau
30–49AKfW-Effizienzhaus
50–74BNeubaustandard
75–99CGut sanierter Altbau
100–129DTeilsaniert
130–159ESanierung empfohlen
160–199FHoher Sanierungsbedarf
200–249GDringender Handlungsbedarf
250+HSanierung nötig

Hinweis: Der offizielle Energieausweis verwendet die Gebäudenutzfläche (ca. 20–30 % größer als Wohnfläche nach WoFlV), daher fällt der amtliche Wert meist niedriger aus.

Interaktiver Simulator

Verbrauchsdaten-Simulator

Ermitteln Sie Ihren Energiekennwert und finden Sie heraus, welche Dokumente Sie für den Verbrauchsausweis brauchen.

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Welchen Energieträger nutzt Ihre Heizung?

Drei Rechenbeispiele

EFH mit Gasheizung

  • 140 m² Wohnfläche
  • Ø 2.200 m³ Gas/Jahr
  • 2.200 × 10 = 22.000 kWh
  • 22.000 ÷ 140 = 157 kWh/m²a
→ Klasse E

Wohnung mit Fernwärme

  • 85 m² Wohnfläche
  • 7.650 kWh Fernwärme/Jahr
  • (inkl. Warmwasser)
  • 7.650 ÷ 85 = 90 kWh/m²a
→ Klasse C

Altbau mit Ölheizung

  • 110 m² Wohnfläche
  • Ø 3.500 Liter Öl/Jahr
  • 3.500 × 10 = 35.000 kWh
  • 35.000 ÷ 110 + 20* = 338
→ Klasse H

*Warmwasserpauschale bei dezentraler Erzeugung: +20 kWh/m²a

Jetzt erstellen

Energieausweis online erstellen

Beantworten Sie 4 kurze Fragen zu Ihrem Gebäude wir empfehlen den passenden Ausweis und Sie stellen direkt eine unverbindliche Anfrage.

Welchen Ausweis brauche ich?

Schritt 1 von 4

05 Erstellen

Energieausweis erstellen: Schritt für Schritt

Einen Energieausweis erstellen Sie online in wenigen Minuten. Der gesamte Prozess läuft digital ab vom Ausfüllen des Formulars bis zum fertigen PDF-Dokument. stehen Ihnen zwei Wege offen: die Online-Erstellung und die Beauftragung eines Fachmanns vor Ort.

01

Ausweisart wählen

Entscheiden Sie, ob Sie einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis benötigen. Unser Assistent hilft Ihnen bei der Entscheidung.

02

Gebäudedaten eingeben

Geben Sie Gebäudetyp, Baujahr, Wohnfläche, Anzahl der Wohneinheiten und Heizungsart ein. Ca. 5 Minuten.

03

Verbrauchsdaten oder Bauteilangaben

Beim Verbrauchsausweis laden Sie die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre hoch. Beim Bedarfsausweis werden Bauteilangaben erfasst.

04

Bezahlung & Auftragsbestätigung

Bezahlen Sie sicher per Kreditkarte, PayPal oder auf Rechnung. Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail.

05

Prüfung durch Energieberater

Ein nach § 88 GEG berechtigter Energieberater prüft Ihre Angaben und erstellt den Ausweis, meistens innerhalb von 2 bis 3 Werktagen.

06

DIBt-Registrierung

Der fertige Energieausweis wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert und erhält eine offizielle Registriernummer.

07

Energieausweis erhalten

Sie laden Ihren rechtsgültigen Energieausweis als PDF herunter. Gedruckte Version auf Anfrage möglich.

Profi-Tipp

Frühzeitig beantragen

Beantragen Sie den Energieausweis mindestens vor dem Notartermin oder der ersten Besichtigung so vermeiden Sie Bußgelder.


Bei Mehrfamilienhäusern gilt: Ein Energieausweis bezieht sich auf das gesamte Gebäude, nicht auf einzelne Wohnungen.

Jetzt erstellen
06 Online

Energieausweis online erstellen

Die Online-Erstellung eines Energieausweises hat sich als beliebte und kostengünstige Alternative zum klassischen Fachmann vor Ort etabliert. Sie besuchen die Website eines zertifizierten Anbieters, beantworten Fragen zu Ihrem Gebäude und erhalten den fertigen Ausweis als PDF per E-Mail.

Vorteile der Online-Erstellung

  • Schnell: Dateneingabe dauert nur 5 bis 15 Minuten
  • Günstig: Verbrauchsausweis ab 69,95 €, Bedarfsausweis ab 99,95 €
  • Bequem: Kein Ortstermin nötig alles von zu Hause
  • Rechtsgültig: Prüfung durch zertifizierte Energieberater, DIBt-registriert

Nachteile der Online-Erstellung

  • Eigenhaftung: Sie sind für die Richtigkeit der Daten verantwortlich
  • Keine Beratung vor Ort: Energieberater kann Schwachstellen nicht erkennen
  • Nicht immer möglich: Komplexe Gebäude oder Nichtwohngebäude erfordern oft einen Ortstermin

Empfehlung:

Für die meisten Wohngebäude insbesondere Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen ist die Online-Erstellung eine hervorragende Wahl. Achten Sie darauf, dass der Anbieter mit nach § 88 GEG qualifizierten Ausstellern zusammenarbeitet und der Energieausweis eine offizielle Registriernummer erhält.

Alle Wege zum Energieausweis im Vergleich

Einen Energieausweis darf nur eine nach § 88 GEG qualifizierte Person ausstellen. Als Eigentümer haben Sie vier Wege, ihn zu erhalten je nach Gebäudetyp, Budget und gewünschter Beratungstiefe.

KriteriumOnlineEnergieberaterArchitektSchornsteinfeger
Kosten Verbrauchsausweisab 50 €150 250 €150 300 €100 200 €
Kosten Bedarfsausweisab 100 €300 600 €300 600 €250 500 €
Dauer1 2 Tage1 3 Wochen1 4 Wochen1 2 Wochen
OrtsterminNeinJaJaJa
BeratungstiefeGeringHochMittel bis HochMittel

Empfehlung: Für Standardwohngebäude reicht ein Online-Anbieter aus schnell, günstig und rechtsgültig. Bei geplanter Sanierung lohnt sich ein Energieberater, der einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ergänzen kann.

07 Aussteller

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt in § 88 genau, welche Personen zur Ausstellung berechtigt sind. Die Berechtigung hängt von der Qualifikation und der Art des Gebäudes ab.

Berechtigte Fachleute für die Ausstellung von Energieausweisen
BerufsgruppeBerechtigung
Architekten und BauingenieureKraft ihrer Ausbildung für alle Gebäudearten berechtigt.
Staatlich geprüfte TechnikerMit Weiterbildung im Bereich Energieeffizienz (Hochbau, Bauphysik).
Zertifizierte EnergieberaterIn der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen.
SchornsteinfegerBezirksschornsteinfeger mit Zusatzqualifikation in Energieberatung.
Physiker und MaschinenbauingenieureMit Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen.

Achten Sie bei der Wahl des Ausstellers darauf, dass dieser in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist.

08 Unterlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um einen Energieausweis erstellen zu lassen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Informationen zu Ihrem Gebäude. Je gründlicher Sie die Daten vorbereiten, desto schneller und günstiger wird die Erstellung.

Verbrauchsausweis
  • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
  • Baujahr des Gebäudes
  • Gebäudetyp (EFH, MFH etc.)
  • Wohnfläche bzw. Nutzfläche
  • Angaben zur Heizungsanlage (Art, Baujahr, Energieträger)
  • Leerstandszeiten (falls zutreffend)
Bedarfsausweiszusätzlich benötigt
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Schnittzeichnungen des Gebäudes
  • Angaben zur Wärmedämmung (Wände, Dach, Keller)
  • Fenstertyp und -alter
  • Art der Lüftung (natürlich oder maschinell)
  • Warmwasserbereitung (zentral oder dezentral)
  • Durchgeführte Sanierungsmaßnahmen

Tipp:

Falls Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, können Sie fehlende Informationen häufig über die Hausverwaltung, den Schornsteinfeger oder das örtliche Bauamt beschaffen.

09 Preise

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis hängen von der Ausweisart (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), dem Erstellungsweg (online oder vor Ort) und dem Gebäudetyp ab. gilt: Ein Verbrauchsausweis ist günstiger als ein Bedarfsausweis, und die Online-Erstellung ist preiswerter als der Fachmann vor Ort.

Preise für Energieausweise im Überblick
ArtPreisDetails
Verbrauchsausweis (online)ab 69,95 €Fertig in 2–3 Werktagen, PDF + DIBt-Registrierung
Bedarfsausweis (online)ab 99,95 €Technische Gebäudeanalyse, 2–3 Werktage
Verbrauchsausweis (Energieberater vor Ort)150–300 €Persönliche Beratung, Vor-Ort-Termin
Bedarfsausweis (Energieberater vor Ort)300–500 €Vollständige Gebäudeanalyse, Modernisierungsempfehlungen
Bedarfsausweis Nichtwohngebäudeab 350 €Gewerbe, Büro, Industrie je nach Größe

Wer zahlt den Energieausweis?

trägt der Eigentümer die Kosten. Bei Neuvermietung können die Kosten nicht auf den Mieter umgelegt werden. Beim Kauf kann die Übernahme im Kaufvertrag vereinbart werden.

Steuerlich absetzbar?

Ja: Vermieter als Werbungskosten (§ 9 EStG). Selbstnutzer als haushaltsnahe Dienstleistung (20 %, max. 1.200 €/Jahr). Gewerbetreibende als Betriebsausgabe in voller Höhe.

Interaktiv

Kosten-Rechner

Finden Sie sofort heraus, welcher Ausweis Sie wie viel kostet.

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69,95 €

Verbrauchsausweis

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09b Gebäudetyp

Kosten nach Gebäudetyp

Der Gebäudetyp hat einen wesentlichen Einfluss auf die Kosten des Energieausweises. Je größer und komplexer das Gebäude, desto aufwendiger die Erstellung. Vor einem Verkauf hilft zusätzlich ein Bewertungsservice durch Makler, um Energiekennwerte und Marktpreis im Kölner Umfeld realistisch einzuordnen.

Einfamilienhaus

Verbrauch:ab 69,95 € (online) / 150–300 € (vor Ort)
Bedarf:ab 99,95 € (online) / 300–500 € (vor Ort)

Bauantrag vor 1977 und < 5 WE → Bedarfsausweis Pflicht

Mehrfamilienhaus

Verbrauch:100–200 € (online) / 200–350 € (vor Ort)
Bedarf:150–300 € (online) / 400–600 € (vor Ort)

Kosten steigen mit Anzahl der Wohneinheiten

Eigentumswohnung

Verbrauch:ca. 10–50 € pro Eigentümer
Bedarf:Anteilig über Hausverwaltung

Ausweis gilt immer für das gesamte Gebäude

Gewerbeimmobilie

Verbrauch:200–500 € (online)
Bedarf:500–2.000 € (vor Ort)

Spezieller Ausweis für Nichtwohngebäude erforderlich

09c Förderung

Förderungen und Zuschüsse

Die Kosten für einen Energieausweis lassen sich durch verschiedene Förderungen und Zuschüsse erheblich reduzieren.

BAFA-Förderung

Bis zu 80 % der Kosten für Energieberatung inkl. Bedarfsausweis. Max. 1.300 € (EFH/ZFH) bzw. 1.700 € (MFH).

KfW-Programme

Bei KfW-Förderprogrammen für energetische Sanierung sind Energieausweis-Kosten als Nebenkosten förderfähig.

Steuerlich absetzbar

Vermieter: Werbungskosten. Selbstnutzer: Haushaltsnahe Dienstleistung (20 %, max. 1.200 €/Jahr). Gewerbe: Betriebsausgabe.

Interaktiver Finder

Förder-Finder

Finden Sie passende Förderprogramme für Ihr Bundesland und Ihre geplanten Maßnahmen.

Nach dem Energieausweis: konkrete Maßnahmen

Der Energieausweis zeigt das Effizienzpotenzial des Gebäudes. Wer die größten Stellschrauben sofort anpacken will, beginnt mit der Heizungsoptimierung nach Energieausweis: hydraulischer Abgleich, Vorlauftemperatur senken und Pumpentausch bringen messbare Einsparungen ohne große Sanierung.

12 Fehler

Die 8 häufigsten Fehler beim Energieausweis

01

Zu spät beantragen

Viele warten bis kurz vor dem Notartermin. Der Ausweis braucht 2 bis 3 Werktage. Beantragen Sie ihn rechtzeitig.

02

Falschen Ausweistyp wählen

Wer einen Bedarfsausweis braucht, aber einen Verbrauchsausweis einreicht, riskiert eine Ordnungswidrigkeit.

03

Falsches Baujahr angeben

Das Baujahr bestimmt u. a., ob ein Bedarfsausweis Pflicht ist. Prüfen Sie es anhand des Bauantrags.

04

Verbrauchsdaten falsch ermitteln

Beim Verbrauchsausweis müssen die witterungsbereinigten Heizkosten der letzten drei Abrechnungsperioden vorliegen.

05

Nicht in der Immobilienanzeige angeben

Energiekennwerte müssen bereits in der Anzeige stehen, auch bei Kleinanzeigen. Bußgeld bis 10.000 €.

06

Ausweis nicht bei Besichtigung vorzeigen

Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis im Original oder als Kopie vorgelegt werden.

07

Abgelaufenen Ausweis verwenden

Nach 10 Jahren verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Prüfen Sie das Ausstellungsdatum auf Ihrer Kopie.

08

Nicht berechtigten Aussteller beauftragen

Nur nach § 88 GEG berechtigte Personen dürfen Energieausweise ausstellen. Prüfen Sie die Qualifikation.

13 Zielgruppe

Für wen ist ein Energieausweis Pflicht?

Der Energieausweis wird immer dann relevant, wenn Dritte (Käufer oder Mieter) in die Immobilie eintreten. Nur bei reiner Eigennutzung ohne Wechsel ist er nicht erforderlich. Wer einen Immobilienverkauf in Köln oder eine Neuvermietung plant, sollte den Ausweis vor der ersten Besichtigung in der Hand haben.

Pflicht

Eigentümer beim Verkauf

Muss spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorweisen.

Pflicht

Vermieter & Verpächter

Bei jeder Neuvermietung oder Neuverpachtung ist der Energieausweis Pflicht.

Pflicht

Bauträger & Neubauten

Für Neubauten ist immer ein Bedarfsausweis nach Fertigstellung erforderlich.

Empfohlen

Sanierer & Modernisierer

Nach umfangreichen Sanierungen, die zu einer wesentlichen energetischen Verbesserung führen.

Pflicht

Immobilienmakler

Sind verpflichtet, in Exposés Energiekennwerte anzugeben und den Ausweis bei Besichtigung vorzulegen.

Keine Pflicht

Selbstnutzer (kein Wechsel)

Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt und weder verkauft noch vermietet, benötigt keinen Ausweis.

14 Ratgeber

Alle Themen im Überblick

Von der Erstellung über die Kosten bis zu den gesetzlichen Pflichten unsere Ratgeber beantworten alle Fragen rund um den Energieausweis.

15 FAQ

Häufige Fragen zum Energieausweis erstellen

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Erstellung Ihres Energieausweises verständlich erklärt.

Grundlagen

Erstellung

Klassen & Berechnung

Kosten

Rechtliches

Weitere Steuer-Leistungen

Mehr aus Ihrer Immobilie herausholen

Der Energieausweis ist nur der erste Schritt. Mit diesen Leistungen optimieren Immobilieneigentümer ihre steuerliche Situation noch weiter.

Steuern sparen

Restnutzungsdauer-Gutachten

Verkürzen Sie die steuerliche Nutzungsdauer Ihrer Immobilie durch ein unabhängiges Sachverständigengutachten und sparen Sie tausende Euro Einkommensteuer jährlich.

  • Höhere jährliche AfA-Absetzung
  • BFH-Urteil IX R 25/17 anerkannt
  • Payback meist in 1 bis 2 Jahren
Mehr erfahren
Kaufpreisaufteilung

Kaufpreisaufteilung-Gutachten

Maximieren Sie den Gebäudeanteil bei Ihrer Immobilieninvestition. Ein professionelles Gutachten statt der unvorteilhaften BMF-Arbeitshilfe, bis zu 120.000 € Mehrersparnis.

  • Höherer Gebäudeanteil = höhere AfA
  • 95 % Anerkennungsquote beim Finanzamt
  • BFH IX R 26/19 bestätigt
Mehr erfahren

Glossar: Energieausweis Fachbegriffe

Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis ermittelt den Energiebedarf eines Gebäudes rechnerisch auf Basis der baulichen und technischen Eigenschaften, unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Ein Ingenieur oder Energieberater analysiert dazu die Gebäudehülle (Wände, Dach, Fenster, Keller), die Heizungsanlage und die Warmwasserbereitung. Er ist objektiver als der Verbrauchsausweis, aber aufwendiger und teurer. Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977, sofern nicht auf den Standard der WSchV 1977 saniert.

Bedarfsberechnung

Das Verfahren zur Ermittlung des Energiebedarfs beim Bedarfsausweis nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-6 / DIN V 4701-10. Dabei werden Wärmeverluste (Transmission, Lüftung) und Wärmegewinne (solare Einstrahlung, interne Quellen) sowie Anlagenverluste bilanziert. Das Ergebnis ist der Endenergiebedarf und Primärenergiebedarf in kWh/m²a.

CO₂-Emissionen

Die CO₂-Emissionen eines Gebäudes beschreiben die Kohlendioxidmenge, die durch den Energieverbrauch freigesetzt wird, in kg CO₂/m²a. Seit dem GEG 2020 müssen sie auf dem Energieausweis ausgewiesen werden. Die Höhe hängt vom Verbrauch und vom Energieträger ab: Heizöl und Gas verursachen deutlich mehr CO₂ als erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Holzpellets.

Dena (Deutsche Energie-Agentur)

Bundeseigene Projektgesellschaft, die Energiewende und Klimaschutz vorantreibt. Die dena führte von 2003 bis 2007 die Feldversuche zum Energiepass durch und entwickelte das Grundkonzept für den heutigen Energieausweis. Sie betreibt außerdem die Energieeffizienz-Expertenliste, in der qualifizierte Energieberater registriert sind.

DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik)

Behörde des Bundes und der Länder mit Sitz in Berlin. Das DIBt betreibt das zentrale Registrierungssystem für Energieausweise. Jeder ausgestellte Ausweis muss beim DIBt registriert werden und erhält eine eindeutige Registriernummer. Stichprobenartig kontrolliert das DIBt auch die Qualität ausgestellter Ausweise.

Endenergiebedarf

Die Energiemenge, die ein Gebäude unter standardisierten Nutzungsbedingungen für Heizung, Warmwasser, Lüftung und (bei Nichtwohngebäuden) Beleuchtung und Kühlung benötigt. Angabe in kWh/m²a. Entspricht der am Gebäude ankommenden Energie, also dem Verbrauch an Gas, Öl oder Strom, der auf der Energierechnung erscheint.

Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Ordnet Gebäude in eine Skala von A+ (sehr effizient, unter 30 kWh/m²a) bis H (sehr ineffizient, über 250 kWh/m²a) ein. Eingeführt mit der EnEV-Novelle 2014. Die Einteilung: A+ (<30), A (30 bis 50), B (50 bis 75), C (75 bis 100), D (100 bis 130), E (130 bis 160), F (160 bis 200), G (200 bis 250), H (>250 kWh/m²a). Neubauten nach aktuellem GEG-Standard erreichen meistens Klasse A oder B.

EnEV (Energieeinsparverordnung)

Von 2002 bis 2020 das zentrale Regelwerk für energetische Anforderungen an Gebäude. Die EnEV regelte die Pflicht zum Energieausweis, zulässige Energiekennwerte für Neubauten und Sanierungsanforderungen. Mehrfach novelliert (2004, 2007, 2009, 2014, 2016). Seit dem 1. November 2020 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) aufgegangen.

Gebäudenutzfläche (AN)

Die Bezugsfläche für die Berechnung der Energiekennwerte. Nicht identisch mit der Wohnfläche, da auch anteilige Treppenhäuser, Flure und Nebenräume einbezogen werden. Vereinfachte Berechnung: beheiztes Gebäudevolumen × 0,32, oder Wohnfläche × 1,2. Bei Nichtwohngebäuden wird die Nettogrundfläche nach DIN 277 verwendet.

GEG (Gebäudeenergiegesetz)

Seit dem 1. November 2020 das zentrale Gesetz für energetische Anforderungen an Gebäude. Es fasst EnEV, EnEG und EEWärmeG zusammen. Das GEG regelt alle Aspekte des Energieausweises: Pflicht (§§ 79 bis 81), Inhalte (§§ 82 bis 85), Aussteller (§ 88) und Bußgelder (§ 108). Die GEG-Novelle 2024 integrierte zudem die Anforderungen des Heizungsgesetzes.

Heizwärmebedarf

Die Wärmemenge, die ein Gebäude bei standardisierten Bedingungen zum Heizen benötigt, also Wärmeverluste durch Transmission und Lüftung minus solare und interne Wärmegewinne. Beschreibt die energetische Qualität der Gebäudehülle ohne Anlagenverluste. Ein Passivhaus hat einen Heizwärmebedarf von maximal 15 kWh/m²a.

KfW-Effizienzhaus

Energetischer Gebäudestandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Kennzahl gibt an, wie viel Primärenergie das Gebäude im Vergleich zum GEG-Referenzgebäude verbraucht. KfW 55 = 55 % des Referenzgebäudes, KfW 40 = 40 %. Gebäude, die einen KfW-Standard erreichen, können Förderkredite und Zuschüsse erhalten.

kWh/m²a

Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, die zentrale Maßeinheit im Energieausweis. Beschreibt, wie viel Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Nutzfläche jährlich verbraucht. Ein gut gedämmter Neubau: 40 bis 60 kWh/m²a. Ein unsanierter Altbau: über 250 kWh/m²a.

Primärenergiebedarf

Berücksichtigt nicht nur die am Gebäude ankommende Energie (Endenergie), sondern auch die Energie für Gewinnung, Umwandlung und Transport des Energieträgers. Berechnung: Endenergiebedarf × Primärenergiefaktor. Ist ein ökologischer Maßstab und wird auf dem Bedarfsausweis neben dem Endenergiebedarf ausgewiesen.

Primärenergiefaktor

Gibt an, wie viel Primärenergie für eine Einheit Endenergie aufgewendet wird. Beispiele: Erdgas 1,1, Heizöl 1,1, Netzstrom 1,8, Fernwärme aus KWK 0,7, Holzpellets 0,2, Solarenergie 0,0. Ein niedriger Faktor bedeutet einen ressourcenschonenden Energieträger.

Registriernummer

Eindeutige Kennung, die jeder Energieausweis bei der Registrierung beim DIBt erhält. Seit 2014 gesetzlich vorgeschrieben für alle Ausweise. Steht auf der ersten Seite des Ausweises. Behörden können anhand der Nummer die Echtheit und Gültigkeit überprüfen.

Transmissionswärmeverlust

Die Wärmemenge, die durch die Gebäudehülle (Wände, Fenster, Dach, Kellerdecke) nach außen verloren geht. Der spezifische Transmissionswärmeverlust (H'T) in W/m²K berechnet sich aus den U-Werten aller Bauteile, gewichtet nach ihrer Fläche. Im GEG werden Höchstwerte für Neubauten festgelegt.

U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient)

Gibt an, wie viel Wärme pro Zeiteinheit durch einen Quadratmeter eines Bauteils bei 1 Kelvin Temperaturunterschied fließt, in W/m²K. Je niedriger, desto besser die Dämmwirkung. Richtwerte: ungedämmte Außenwand ca. 1,5 W/m²K, gut gedämmte Wand 0,15 bis 0,25 W/m²K, Dreifach-Wärmeschutzglas 0,5 bis 0,7 W/m²K.

Verbrauchsausweis

Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes in den letzten drei Abrechnungsjahren. Die Daten werden klimabereinigt und auf die Gebäudenutzfläche bezogen. Günstiger und schneller als der Bedarfsausweis, aber vom individuellen Heizverhalten der Bewohner abhängig. Für Altbauten vor 1977 mit weniger als 5 Wohneinheiten nicht zulässig.

Wärmebrücke

Ein Bereich in der Gebäudehülle, in dem Wärme schneller nach außen fließt als in angrenzenden Bereichen. Typisch: Balkonplatten, Fensterrahmen, Rolllädenkästen, Gebäudeecken. Wärmebrücken erhöhen nicht nur den Energieverlust, sondern begünstigen auch Schimmelbildung durch Kondensation. In der Bedarfsberechnung werden sie als Zuschlag auf den Transmissionswärmeverlust berücksichtigt.

Wärmeschutzverordnung (WSchV)

Vorgängerin der EnEV, gültig von 1977 bis 2002 (Fassungen: 1977, 1982, 1995). Legte erstmals Mindestanforderungen an den Wärmeschutz von Gebäuden fest. Die WSchV 1977 ist noch heute relevant: Wohngebäude mit Bauantrag vor November 1977 und weniger als 5 Wohneinheiten, die nicht auf den Standard der WSchV 1977 saniert wurden, benötigen zwingend einen Bedarfsausweis.

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026

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