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Energieausweis vom Schornsteinfeger

Ihr Schornsteinfeger kennt Ihr Gebäude und Ihre Heizung bereits. Erfahren Sie, was der Energieausweis vom Schornsteinfeger kostet und wie der Ablauf aussieht.

Ab 69,95 €Verbrauchsausweis
10 JahreGültigkeitsdauer
2 ArtenBedarfs- & Verbrauchsausweis

Warum der Schornsteinfeger Energieausweise ausstellen darf

Ja, Ihr Schornsteinfeger darf den Ausweis für ein bestehendes Wohngebäude ausstellen. § 88 GEG sieht das ausdrücklich vor. Und es ergibt Sinn: Niemand kennt die Heiztechnik eines Hauses besser als der Mensch, der jährlich an Brenner und Schornstein steht.

Bezirksschornsteinfeger machen die Feuerstättenschau, prüfen Brennwerte und Abgaswege und gehen dafür durchs Haus. Vom Heizungskeller bis zum Dachstuhl haben sie ein klares Bild der Substanz. Genau dieses Wissen können sie für den Energieausweis weiterverwenden.

Damit aus dem Schornsteinfeger ein berechtigter Aussteller wird, ist eine Zusatzqualifikation nötig. Bauphysik, Wärmeschutzberechnung, Energiebilanz, GEG-Rechtsgrundlagen, das alles kommt in einem Lehrgang der Handwerkskammer zusammen, der meistens mehrere Wochen dauert und mit einer Prüfung endet.

Viele haben diesen Schritt gemacht und bieten den Energieausweis als Zusatzleistung an. Vor allem in ländlichen Gegenden, wo Architekten und Energieberater dünn gesät sind, ist der Schornsteinfeger oft der erste Ansprechpartner.

Was kostet ein Energieausweis vom Schornsteinfeger?

Die Kosten für einen Energieausweis vom Schornsteinfeger hängen von der Art des Ausweises, dem Gebäudetyp und dem regionalen Preisniveau ab. Anders als bei den hoheitlichen Aufgaben des Schornsteinfegers (Feuerstättenschau, Abgasmessung) gibt es für ihn keine gesetzlich festgelegten Gebühren, die Preise werden frei verhandelt.

Typische Kosten im Überblick

  • Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus: 80 bis 150 €
  • Verbrauchsausweis für ein Mehrfamilienhaus: 100 bis 200 €
  • Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus: 200 bis 350 €
  • Bedarfsausweis für ein Mehrfamilienhaus: 300 bis 500 €

Diese Preise verstehen sich inklusive Ortstermin, Berechnung, Ausstellung und Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt). Einige Schornsteinfeger berechnen den Ortstermin separat, andere inkludieren ihn im Gesamtpreis. Fragen Sie vor der Beauftragung nach einem verbindlichen Angebot.

Kostenfaktoren

Mehrere Faktoren beeinflussen den endgültigen Preis: Die Gebäudegröße spielt eine Rolle, da größere Gebäude mehr Datenaufnahme erfordern. Auch der Zustand der Dokumentation ist relevant. Liegen Grundrisse und Baubeschreibungen vor, ist der Aufwand geringer als bei Gebäuden ohne jegliche Unterlagen. Der Gebäudetyp beeinflusst die Komplexität der Berechnung, und die Region bestimmt das allgemeine Preisniveau.

Im Vergleich zur Online-Erstellung, bei der ein Verbrauchsausweis ab 69,95 € erhältlich ist, sind die Kosten beim Schornsteinfeger höher. Dafür erhalten Sie eine persönliche Betreuung mit Ortstermin und können sicher sein, dass die Gebäudedaten fachgerecht erfasst werden.

Ablauf: So erstellt der Schornsteinfeger den Ausweis

Der Ablauf der Energieausweis-Erstellung durch den Schornsteinfeger folgt einem bewährten Prozess:

  1. Kontaktaufnahme und Angebot: Sie kontaktieren Ihren Bezirksschornsteinfeger oder einen freien Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation. Schildern Sie kurz Ihr Anliegen und Ihren Gebäudetyp. Der Schornsteinfeger erstellt Ihnen ein Angebot mit allen anfallenden Kosten.
  2. Unterlagen vorbereiten: Stellen Sie alle verfügbaren Unterlagen zusammen: Baujahr, Grundrisse, Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, Angaben zur Heizungsanlage und zu durchgeführten Sanierungen. Je besser Sie vorbereitet sind, desto effizienter verläuft der Ortstermin.
  3. Ortstermin: Beim Ortstermin besichtigt der Schornsteinfeger das gesamte Gebäude, von der Kellerdecke über die Außenwände und Fenster bis zum Dach. Er nimmt alle relevanten Maße auf, dokumentiert den Zustand der Gebäudehülle und der Heizungsanlage und fotografiert wichtige Details. Der Termin dauert je nach Gebäudegröße 30 bis 90 Minuten.
  4. Berechnung und Erstellung: Anhand der vor Ort aufgenommenen Daten und der vorliegenden Unterlagen berechnet der Schornsteinfeger die Energiekennwerte mithilfe einer zertifizierten Software. Er erstellt den Energieausweis und registriert ihn beim DIBt.
  5. Übergabe: Sie erhalten den fertigen Energieausweis, je nach Vereinbarung als ausgedrucktes Dokument oder als PDF per E-Mail. Der Ausweis enthält die offizielle Registriernummer und ist ab dem Ausstellungsdatum 10 Jahre gültig.

Vom ersten Kontakt bis zum fertigen Ausweis vergehen meistens ein bis zwei Wochen. In dringenden Fällen, etwa bei einem bevorstehenden Immobilienverkauf, bieten viele Schornsteinfeger auch eine schnellere Bearbeitung an.

Vorteile des Schornsteinfegers als Aussteller

Die Beauftragung des Schornsteinfegers für den Energieausweis bringt mehrere spezifische Vorteile mit sich, die andere Aussteller in dieser Kombination nicht bieten können:

  • Gebäudekenntnis: Ihr Bezirksschornsteinfeger kennt Ihr Gebäude wahrscheinlich bereits aus den regelmäßigen Feuerstättenschauen. Er weiß, welche Heizungsanlage verbaut ist, kennt den Zustand der Abgaswege und hat sich bereits einen Eindruck vom Gebäude verschafft. Diese Vorerfahrung erleichtert die Datenaufnahme erheblich.
  • Vertrauensverhältnis: Schornsteinfeger genießen in Deutschland traditionell ein hohes Vertrauen. Die persönliche Betreuung durch einen bekannten Ansprechpartner ist für viele Hauseigentümer ein wichtiger Faktor.
  • Heizungsexpertise: Durch ihre tägliche Arbeit mit Feuerungsanlagen verfügen Schornsteinfeger über fundierte Kenntnisse im Bereich Heizungstechnik. Sie können nicht nur den Energieausweis erstellen, sondern auch Hinweise zur Optimierung der Heizungsanlage geben.
  • Flächendeckende Verfügbarkeit: Während Energieberater und Architekten in manchen Regionen schwer zu finden sind, ist der Bezirksschornsteinfeger in jedem Kehrbezirk Deutschlands präsent und erreichbar.
  • Kombination mit anderen Leistungen: Wenn ohnehin eine Feuerstättenschau oder eine Heizungswartung ansteht, kann der Schornsteinfeger den Ortstermin für den Energieausweis gleich miterledigen, das spart Ihnen einen zusätzlichen Termin.

Vergleich mit anderen Ausstellern

Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, hier ein Vergleich der wichtigsten Aussteller-Optionen:

Schornsteinfeger vs. Online-Anbieter

Der Online-Anbieter ist die günstigste und schnellste Option: Verbrauchsausweise ab 69,95 €, fertig in 24 bis 48 Stunden, kein Ortstermin nötig. Der Schornsteinfeger ist teurer (ab 80 €), dafür findet ein persönlicher Ortstermin statt, bei dem die Daten fachgerecht erfasst werden. Für Standardgebäude mit guter Dokumentation reicht oft der Online-Weg. Bei älteren Gebäuden ohne vollständige Unterlagen ist der Schornsteinfeger die sicherere Wahl.

Schornsteinfeger vs. Architekt/Energieberater

Architekten und Energieberater bieten die umfassendste Beratung, inklusive Sanierungsempfehlungen und oft in Kombination mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dafür sind die Kosten mit 300 bis 600 € für einen Bedarfsausweis deutlich höher. Der Schornsteinfeger bietet ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis mit persönlicher Betreuung, ist aber in der Beratungstiefe nicht so umfassend wie ein spezialisierter Energieberater. Wenn Sie eine energetische Sanierung planen, ist der Energieberater die bessere Wahl. Für den reinen Energieausweis ohne weitergehende Beratung ist der Schornsteinfeger eine solide und preiswertere Alternative.

Steht ohnehin ein Heizungstausch an, etwa der Wechsel auf eine Wärmepumpe, sollte vor dem Energieausweis die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erfolgen. Sie ist Pflicht für die Auslegung und sorgt dafür, dass die neue Anlage im Betrieb wirtschaftlich arbeitet.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Auch beim Schornsteinfeger stellt sich die Frage, welche Ausweisart Sie benötigen. Die Entscheidung hängt von Ihrem Gebäude ab:

Ein Verbrauchsausweis ist ausreichend für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten oder für Gebäude, deren Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde. Er basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre und ist die günstigere Variante.

Ein Bedarfsausweis ist gesetzlich vorgeschrieben für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens auf den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden. Auch bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz und ist unabhängig vom Nutzerverhalten.

Ihr Schornsteinfeger kann Sie beraten, welche Ausweisart für Ihr Gebäude die richtige ist. Da er die Gebäudesubstanz bei einem Ortstermin persönlich begutachtet, kann er auch einschätzen, ob freiwillig ein Bedarfsausweis sinnvoll wäre, etwa um den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes unabhängig vom Nutzerverhalten darzustellen.

So finden Sie den richtigen Schornsteinfeger

Nicht jeder Schornsteinfeger bietet die Erstellung von Energieausweisen an. So finden Sie den passenden Ansprechpartner:

  • Bezirksschornsteinfeger kontaktieren: Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger finden Sie über die Website Ihres Bundeslandes oder über das örtliche Ordnungsamt. Fragen Sie direkt nach, ob er die Zusatzqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen besitzt.
  • Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks: Auf der Website des Bundesverbandes (www.schornsteinfeger.de) finden Sie eine Suche nach Schornsteinfegern in Ihrer Region.
  • Energieeffizienz-Expertenliste: Unter www.energie-effizienz-experten.de sind auch Schornsteinfeger mit Ausstellungsberechtigung gelistet. Die Suche nach Postleitzahl liefert Ergebnisse in Ihrer Nähe.
  • Empfehlungen: Fragen Sie Nachbarn, Freunde oder Ihre Hausverwaltung nach Erfahrungen mit Schornsteinfegern, die Energieausweise ausstellen.

Tipp: Holen Sie vor der Beauftragung ein verbindliches Angebot ein und klären Sie, welche Leistungen im Preis enthalten sind: Ortstermin, Berechnung, Ausweis-Erstellung, DIBt-Registrierung und Zustellung. So vermeiden Sie unerwartete Zusatzkosten.

Was kostet Ihr Energieausweis?

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026

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