Zum Inhalt springen
Energieausweis 24
Energieausweis Online erstellen

Energieausweis für Nichtwohngebäude

Büros, Gewerbeimmobilien, öffentliche Gebäude: Der Energieausweis für Nichtwohngebäude hat besondere Anforderungen. DIN V 18599, Nutzungsprofile, Aushangpflicht und Kosten: alle Informationen im Überblick.

Ab 69,95 €Verbrauchsausweis
10 JahreGültigkeitsdauer
2 ArtenBedarfs- & Verbrauchsausweis

Was sind Nichtwohngebäude?

Das GEG zieht eine klare Linie: Wohngebäude auf der einen Seite, Nichtwohngebäude auf der anderen. Alles, was nicht überwiegend dem Wohnen dient, fällt in die zweite Kategorie. Maßgeblich ist die überwiegende Nutzung der Fläche. Typische Beispiele:

  • Bürogebäude und Verwaltungsgebäude: Rathäuser, Ämter, Firmensitze, Coworking-Spaces
  • Handelsgebäude: Einzelhandelsflächen, Einkaufszentren, Supermärkte
  • Gastronomie und Hotellerie: Restaurants, Hotels, Pensionen
  • Bildungseinrichtungen: Schulen, Universitäten, Kindergärten
  • Gesundheitswesen: Krankenhäuser, Arztpraxen, Pflegeheime
  • Sportstätten und Veranstaltungsstätten: Sporthallen, Theater, Kinos
  • Industrie und Lager: Produktionshallen, Lagerhallen, Werkstätten
  • Kirchen und religiöse Gebäude (von der Ausweispflicht befreit)

Bei Gebäuden mit Mischnutzung richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Nutzungszweck. Überwiegt die Wohnfläche, wird ein Wohngebäude-Energieausweis erstellt. Alternativ können für den Wohnteil und den Nichtwohngebäudeteil separate Ausweise ausgestellt werden.

Für Unternehmen, die Nichtwohngebäude nutzen, gelten oft weitere Pflichten neben dem Energieausweis: Nicht-KMU sind nach dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) alle vier Jahre zu einem Energieaudit nach DIN EN 16247 verpflichtet. Der Energieausweis bleibt davon unberührt, beide Nachweise ergänzen sich.

Bei Bauantrag oder Umbau gehört zum Pflichtkanon zudem ein Brandschutznachweis nach Landesbauordnung. Gerade bei Versammlungsstätten, Verkaufsstätten und Beherbergungsbauten gelten dort verschärfte Anforderungen, die parallel zur energetischen Bewertung erfasst werden.

Ein weiterer typischer Schritt bei Büros, Handelsflächen und Industriegebäuden ist die Kühllast-Berechnung für Nicht-Wohnbauten nach VDI 2078. Sie liefert die Auslegungsgrundlage für die Klimatisierung und greift direkt in die Kühlungs- und Lüftungsbilanz des Energieausweises ein.

Unterschiede zum Wohngebäude-Energieausweis

Wer einen Wohngebäude-Energieausweis kennt, denkt beim Nichtwohngebäude oft, das sei dasselbe in Grün. Tatsächlich sind die Unterschiede beträchtlich:

Erweiterte Energiebilanz

Während der Wohngebäude-Energieausweis nur Heizung und Warmwasser betrachtet, umfasst der Nichtwohngebäude-Energieausweis fünf Energieanwendungen:

  • Heizung: Raumwärme für alle beheizten Zonen
  • Warmwasser: Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung
  • Kühlung: Raumkühlung, Prozesskühlung, Klimatisierung
  • Lüftung: Mechanische Lüftungsanlagen mit und ohne Wärmerückgewinnung
  • Beleuchtung: Künstliche Beleuchtung aller Nutzungszonen

Energiebezugsfläche

Beim Wohngebäude wird die Gebäudenutzfläche AN vereinfacht aus dem beheizten Volumen abgeleitet. Beim Nichtwohngebäude wird die Nettogrundfläche herangezogen, die deutlich genauer erfasst werden muss. Unterschiedliche Nutzungszonen erhalten eigene Flächenangaben.

Keine Energieeffizienzklassen

Ein wesentlicher Unterschied: Der Energieausweis für Nichtwohngebäude enthält keine Energieeffizienzklassen von A+ bis H wie bei Wohngebäuden. Stattdessen werden die Energiekennwerte als absolute Zahlenwerte in kWh/m²a auf der Bandtacho-Skala dargestellt. Nichtwohngebäude sind zu unterschiedlich, um sie sinnvoll in einheitliche Klassen einzustufen.

Anderes Erscheinungsbild

Der Nichtwohngebäude-Energieausweis zeigt Balkendiagramme für die verschiedenen Energieanwendungen (Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung, Beleuchtung) statt der beim Wohngebäude üblichen Bandtachoskala. So wird auf einen Blick ersichtlich, welcher Bereich den größten Energieverbrauch verursacht.

Berechnungsverfahren nach DIN V 18599

Für den Bedarfsausweis bei Nichtwohngebäuden gibt es nur einen Weg: die DIN V 18599. Die Norm wirkt auf den ersten Blick einschüchternd, weil sie aus zehn Teilen besteht. Genau dieser modulare Aufbau ermöglicht es aber, ein Bürogebäude, einen Supermarkt und eine Klinik mit derselben Methode zu rechnen.

Aufbau der DIN V 18599

  • Teil 1: Allgemeine Bilanzierungsverfahren und Zonierung
  • Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen
  • Teil 3: Nutzenergiebedarf für die energetische Luftaufbereitung
  • Teil 4: Nutzenergiebedarf und Endenergiebedarf für Beleuchtung
  • Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen
  • Teil 6: Endenergiebedarf von Lüftungsanlagen und Luftheizungsanlagen
  • Teil 7: Endenergiebedarf von Klimakältesystemen
  • Teil 8: Nutzenergiebedarf und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen
  • Teil 10: Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten

Zonierung

Ein zentrales Konzept der DIN V 18599 ist die Zonierung. Das Gebäude wird in Bereiche mit einheitlicher Nutzung eingeteilt, die sogenannten Nutzungszonen. Jede Zone erhält ein standardisiertes Nutzungsprofil mit definierten Randbedingungen. Die Zonen werden einzeln bilanziert und die Ergebnisse zum Gesamtenergiebedarf des Gebäudes zusammengefasst.

Die Berechnung nach DIN V 18599 erfordert spezielle Software und umfangreiche Gebäudedaten. Ohne detaillierte Kenntnisse der Gebäudekonstruktion, der technischen Anlagen und der Nutzungszonen ist eine korrekte Berechnung nicht möglich.

Nutzungsprofile im Detail

Die DIN V 18599 Teil 10 definiert über 30 standardisierte Nutzungsprofile, die die typischen Nutzungsbedingungen verschiedener Raumtypen abbilden. Jedes Profil enthält detaillierte Vorgaben für die Berechnung:

  • Einzelbüro: Nutzungszeit 2.000 h/a, Raumtemperatur 20 °C, Beleuchtungsstärke 500 lx, Personenbelegung 0,1 Pers./m²
  • Großraumbüro: Nutzungszeit 2.000 h/a, Raumtemperatur 20 °C, Beleuchtungsstärke 500 lx, Personenbelegung 0,07 Pers./m²
  • Verkaufsraum: Nutzungszeit 3.000 h/a, Raumtemperatur 20 °C, Beleuchtungsstärke 300 lx, höherer Lüftungsbedarf
  • Hotelzimmer: Nutzungszeit 8.760 h/a (durchgehend), Raumtemperatur 20 °C, Beleuchtungsstärke 200 lx
  • Lager: Nutzungszeit 2.000 h/a, Raumtemperatur 12 bis 19 °C, Beleuchtungsstärke 100 lx
  • Küche: Nutzungszeit 2.000 h/a, Raumtemperatur 18 °C, hoher Lüftungsbedarf, Warmwasserbedarf

Die korrekte Zuordnung der Nutzungsprofile zu den verschiedenen Gebäudezonen ist eine der anspruchsvollsten Aufgaben. Für die korrekte Zuordnung muss der Energieberater das Gebäude vor Ort besichtigen und die tatsächliche Nutzung der einzelnen Bereiche dokumentieren.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Bei Nichtwohngebäuden besteht freie Wahl zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis. Es gibt keine Pflicht zum Bedarfsausweis wie bei bestimmten Wohngebäuden.

Wann der Verbrauchsausweis ausreicht

  • Das Gebäude wird seit mindestens drei Jahren durchgehend genutzt
  • Die Verbrauchsdaten sind vollständig und repräsentativ
  • Es gab keine wesentlichen Nutzungsänderungen in den letzten drei Jahren

Wann der Bedarfsausweis empfehlenswert ist

  • Das Gebäude ist neu gebaut oder grundlegend saniert worden
  • Die Verbrauchsdaten sind durch Leerstand oder Nutzungsänderungen nicht aussagekräftig
  • Eine objektive Bewertung für Verkauf oder Förderantrag benötigt wird

In der Praxis werden bei Nichtwohngebäuden häufig Verbrauchsausweise erstellt, da der Bedarfsausweis aufgrund der komplexen Zonenberechnung sehr aufwendig und teuer ist. Bei großen Bürogebäuden oder Gewerbeimmobilien kann der Bedarfsausweis mehrere tausend Euro kosten.

Aushangpflicht bei öffentlichen Gebäuden

Für bestimmte Nichtwohngebäude gilt eine besondere Pflicht: die Aushangpflicht. Nach § 80 Absatz 6 und 7 GEG müssen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr den Energieausweis gut sichtbar aushängen.

Pflicht zum Aushang besteht bei

  • Behördengebäude ab 250 m² Nutzfläche: Gebäude, die von Bundesbehörden, Landesbehörden oder Kommunalbehörden genutzt werden
  • Öffentlich zugängliche Gebäude ab 500 m² Nutzfläche: Einkaufszentren, Hotels, Banken, Krankenhäuser, Kinos, Sportstätten

Anforderungen an den Aushang

Der Energieausweis muss an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden, typischerweise im Eingangsbereich oder Foyer, in einem Schaukasten oder hinter Glas. Es genügt eine gut lesbare Kopie; das Original muss nicht ausgehängt werden. Die Nichtbeachtung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Freiwilliger Aushang

Auch unterhalb der Flächengrenzen kann der Aushang des Energieausweises sinnvoll sein, um Transparenz gegenüber Mietern, Kunden und Besuchern zu demonstrieren. Unternehmen, die ihre Energieeffizienz systematisch erfassen und Einsparpotenziale identifizieren möchten, ergänzen den Ausweis häufig durch ein Energieaudit nach DIN EN 16247.

Kosten für den Energieausweis

Die Kosten für den Energieausweis bei Nichtwohngebäuden liegen deutlich über denen für Wohngebäude. Der Aufwand steigt mit der Gebäudegröße, der Anzahl der Nutzungszonen und der Komplexität der Gebäudetechnik:

Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

  • Einfaches Bürogebäude (bis 1.000 m²): 200 bis 400 Euro
  • Mittelgroßes Gebäude (1.000 bis 5.000 m²): 400 bis 700 Euro
  • Großes oder komplexes Gebäude (über 5.000 m²): 700 bis 1.200 Euro

Bedarfsausweis Nichtwohngebäude

  • Einfaches Gebäude mit wenigen Nutzungszonen: 500 bis 1.500 Euro
  • Mittelgroßes Gebäude mit mehreren Nutzungszonen: 1.500 bis 4.000 Euro
  • Großes Gebäude mit vielen Nutzungszonen: 4.000 bis 10.000 Euro und mehr

Tipp: Holen Sie mindestens drei Angebote ein und achten Sie darauf, dass der Energieberater Erfahrung mit Nichtwohngebäuden Ihres Typs hat.

Erstellung und Ausstellerberechtigung

Der Energieausweis für Nichtwohngebäude darf nicht von jedem erstellt werden. Die Anforderungen an die Ausstellerberechtigung sind in § 88 GEG geregelt und höher als beim Wohngebäude-Ausweis.

Wer darf ausstellen?

  • Architekten und Ingenieure mit entsprechender Zusatzqualifikation für Nichtwohngebäude
  • Energieberater mit anerkannter Ausbildung und nachgewiesener Fortbildung für Nichtwohngebäude
  • Fachleute mit Studienabschluss in Architektur, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Physik oder vergleichbaren Fachrichtungen

Ein allgemein zugelassener Energieberater für Wohngebäude verfügt nicht automatisch über die Berechtigung und Kompetenz für Nichtwohngebäude. Prüfen Sie die Qualifikation vor der Beauftragung.

Benötigte Unterlagen

  • Baupläne: Grundrisse, Schnitte und Ansichten
  • Baubeschreibung: Wandaufbauten, Fenster, Dach
  • Technische Dokumentation: Heizung, Klima und Lüftungsanlage, Beleuchtung
  • Nutzungsbeschreibung: Aktuelle Nutzung der einzelnen Gebäudebereiche
  • Verbrauchsdaten (für Verbrauchsausweis): Abrechnungen der letzten drei Jahre

Für den Bedarfsausweis ist meistens eine Vor-Ort-Begehung unerlässlich. Der Energieberater muss die einzelnen Nutzungszonen identifizieren, die Gebäudekonstruktion begutachten und die technischen Anlagen aufnehmen.

Für anstehende Heizungsmodernisierungen, etwa den Umstieg auf Wärmepumpe oder Hybridsystem, sollten Eigentümer parallel eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 erstellen lassen. Sie ermittelt die nutzungszonenspezifische Heizlast und ist Voraussetzung für die wirtschaftliche Auslegung der neuen Anlage.

Praxisbeispiele

Bürogebäude

Ein mittelgroßes Bürogebäude mit 2.000 m² Nutzfläche hat Nutzungszonen für Einzelbüros und Großraumbüros, Besprechungsräume, Teeküchen, Flure und einen Serverraum. Typische Verbrauchswerte: 100 bis 200 kWh/m²a.

Einzelhandel

Supermärkte haben durch Kühltheken und häufig geöffnete Eingangstüren hohe Energieverbräuche. Typische Werte: 200 bis 400 kWh/m²a.

Hotel

Hotels haben eine besonders vielfältige Nutzungsstruktur mit Zimmern, Lobby, Restaurant, Küche und Wellnessbereich. Der Energieverbrauch wird wesentlich von der Warmwasserbereitung und der Küche bestimmt.

Schule

Schulen werden nur tagsüber und nicht in den Ferien genutzt, was die Energiebilanz beeinflusst. Für öffentliche Schulen ab 250 m² gilt meistens die Aushangpflicht.

Welchen Energieausweis braucht Ihr Nichtwohngebäude?

Beantworten Sie wenige Fragen und erfahren Sie sofort, welcher Typ für Ihr Gebäude Pflicht ist.

Entscheidungsbaum

Ausweispflicht-Finder

Brauchen Sie einen Energieausweis? In wenigen Schritten zur Antwort.

Schritt 1: Was ist Ihr Anlass?

Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis für Nichtwohngebäude

Jetzt erstellen

Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude

Ob Bürogebäude, Gewerbeimmobilie oder öffentliches Gebäude: Wir vermitteln den passenden Energieausweis nach DIN V 18599.

Kontakt

Fragen zum Energieausweis?

Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden.

Antwort innerhalb von 24 Stunden
Ihre Daten werden vertraulich behandelt
Kostenlose Erstberatung

Adresse des Objekts

Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026

Energieausweis

ab 69,95 € · rechtsgültig