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Energieausweis Online erstellen

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nicht jeder darf einen Energieausweis ausstellen. Erfahren Sie, welche Berufsgruppen laut Gebäudeenergiegesetz berechtigt sind und wie Sie qualifizierte Fachleute finden.

Ab 69,95 €Verbrauchsausweis
10 JahreGültigkeitsdauer
2 ArtenBedarfs- & Verbrauchsausweis

Gesetzliche Grundlage: § 88 GEG

Wer einen Energieausweis ausstellen darf, regelt § 88 GEG. Das Gebäudeenergiegesetz hat die EnEV am 1. November 2020 abgelöst und die alten Anforderungen weitgehend übernommen. Für Bestandsgebäude listet § 88 die berechtigten Personenkreise auf. Für Neubauten kommen über § 88 Abs. 1 zusätzliche Anforderungen dazu.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Beim Wohngebäude ist der Kreis breiter aufgestellt. Beim Nichtwohngebäude steigen die Anforderungen, weil die Berechnung nach DIN V 18599 deutlich komplexer ausfällt.

Hintergrund der Beschränkung: Der Ausweis soll Gebäude objektiv vergleichbar machen. Käufer, Mieter, Banken und Behörden verlassen sich auf die Werte. Wer mit Bauphysik, Heizungstechnik und Energiebilanz nicht vertraut ist, würde verlässliche Ergebnisse nicht reproduzierbar hinbekommen. Deshalb der harte Filter über das Berufsbild.

Architekten und Bauingenieure

Architekten und Bauingenieure bilden die größte Gruppe der ausstellungsberechtigten Fachleute. Absolventen eines Studiums der Architektur, der Innenarchitektur, des Bauingenieurwesens oder einer verwandten Fachrichtung sind kraft ihrer Ausbildung berechtigt, Energieausweise für alle Gebäudearten auszustellen, sowohl für bestehende Gebäude als auch für Neubauten.

Während des Studiums erwerben Architekten und Ingenieure fundierte Kenntnisse in Bauphysik, Wärmeschutz und technischer Gebäudeausrüstung. Diese Grundlagen qualifizieren sie, den energetischen Zustand eines Gebäudes fachgerecht zu bewerten und die entsprechenden Berechnungen durchzuführen.

In der Praxis bieten viele Architekturbüros die Ausstellung von Energieausweisen als ergänzende Dienstleistung an, häufig in Kombination mit Bauplanung, Sanierungsberatung oder Immobilienbewertung. Die Kosten liegen dabei meistens zwischen 200 und 500 € für einen Bedarfsausweis, da Architekten häufig einen Ortstermin durchführen und eine Beurteilung vornehmen.

Beim Neubau erstellen Architekten den Energieausweis selten allein: Üblich ist ein Paket aus Wärmeschutznachweis, Schallschutznachweis und Brandschutznachweis. Die Berechnungsgrundlagen überschneiden sich, sodass beide Dokumente meistens aus derselben Bauphysik-Berechnung stammen.

Auch Bauingenieure und Maschinenbauingenieure mit Schwerpunkt Gebäudetechnik oder Energieeffizienz sind ausstellungsberechtigt. Entscheidend ist, dass das Studium Kenntnisse im energiesparenden Bauen vermittelt hat oder eine entsprechende Weiterbildung nachgewiesen werden kann.

Schornsteinfeger

Schornsteinfeger gehören zu den beliebtesten Ausstellern von Energieausweisen, insbesondere im Bereich der Bestandswohngebäude. Bezirksschornsteinfeger kennen die Heizungsanlagen und Gebäude in ihrem Bezirk bereits aus den regelmäßigen Feuerstättenschauen und Abgasmessungen, ein großer Vorteil bei der Erstellung des Ausweises.

Um Energieausweise ausstellen zu dürfen, benötigen Schornsteinfeger eine Zusatzqualifikation im Bereich Energieberatung. Diese umfasst eine Weiterbildung, die Themen wie Bauphysik, Gebäudeenergiebilanzen, Wärmeschutzberechnungen und das aktuelle Gebäudeenergiegesetz abdeckt. Die Handwerkskammern bieten entsprechende Lehrgänge an.

Die Berechtigung von Schornsteinfegern beschränkt sich laut § 88 Absatz 2 GEG meistens auf bestehende Wohngebäude. Für Neubauten und Nichtwohngebäude sind die Anforderungen höher und erfordern meistens einen Hochschulabschluss in einem einschlägigen Fachgebiet. Dennoch deckt die Berechtigung den weit überwiegenden Teil der nachgefragten Energieausweise ab, da die meisten Ausweise für bestehende Wohngebäude benötigt werden.

Ein weiterer Vorteil: Schornsteinfeger sind flächendeckend in Deutschland verfügbar und genießen ein hohes Vertrauen bei Hauseigentümern. Die Kosten liegen für einen Verbrauchsausweis bei 80 bis 150 € und für einen Bedarfsausweis bei 200 bis 400 €.

Zertifizierte Energieberater

Zertifizierte Energieberater sind Fachleute, die sich auf die energetische Bewertung und Optimierung von Gebäuden spezialisiert haben. Sie verfügen über eine fundierte Ausbildung oder Weiterbildung im Bereich Energieeffizienz und sind meistens in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes (www.energie-effizienz-experten.de) eingetragen.

Die Eintragung in diese Liste ist an strenge Voraussetzungen geknüpft: Die Experten müssen eine qualifizierte Ausbildung oder Weiterbildung nachweisen, regelmäßig Fortbildungen absolvieren und praktische Erfahrung in der Energieberatung vorweisen. Alle drei Jahre müssen sie ihre Qualifikation durch den Nachweis von Fortbildungen und durchgeführten Projekten erneuern.

Energieberater bieten häufig mehr als nur die Ausstellung des Energieausweises. Sie können auch eine Energieberatung durchführen, bei der sie Schwachstellen an der Gebäudehülle und der Heizungsanlage identifizieren und konkrete Sanierungsempfehlungen aussprechen. Diese Beratung kann durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert werden, für Wohngebäude übernimmt der Staat bis zu 80 Prozent der Beratungskosten.

Besonders empfehlenswert ist die Beauftragung eines Energieberaters, wenn Sie ohnehin eine energetische Sanierung planen. In diesem Fall erhalten Sie nicht nur den Energieausweis, sondern auch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), der Ihnen zeigt, welche Maßnahmen in welcher Reihenfolge sinnvoll sind und welche Fördermittel Sie nutzen können.

Weitere berechtigte Berufsgruppen

Neben den genannten Hauptgruppen gibt es weitere Berufsgruppen, die unter bestimmten Voraussetzungen Energieausweise ausstellen dürfen:

  • Staatlich geprüfte Techniker (Fachrichtung Hochbau, Bauphysik oder Gebäudetechnik): Mit einer ergänzenden Weiterbildung im Bereich energiesparendes Bauen sind auch staatlich geprüfte Techniker ausstellungsberechtigt. Sie verfügen über praktische Erfahrung in der Bauausführung und kennen die gebäudetechnischen Zusammenhänge.
  • Physiker und Chemiker: Absolventen naturwissenschaftlicher Studiengänge mit Schwerpunkt Gebäudephysik oder Energietechnik können ebenfalls berechtigt sein, sofern sie eine entsprechende Weiterbildung nachweisen.
  • Handwerksmeister aus dem Baugewerbe und Ausbaugewerbe: Handwerksmeister der Fachrichtungen Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Stuckateur oder Installateur und Heizungsbauer können mit einer Zusatzqualifikation ebenfalls Energieausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen.

Allen berechtigten Ausstellern ist gemeinsam, dass sie über nachgewiesene Kenntnisse im energiesparenden Bauen verfügen müssen. Die genauen Anforderungen an die Weiterbildung sind in der Anlage 11 zum GEG festgelegt und umfassen unter anderem die Themenbereiche Bauphysik, Heizungstechnik, Lüftungstechnik und erneuerbare Energien.

So finden Sie qualifizierte Aussteller

Aussteller zu finden ist einfacher als die Suche nach einem Handwerker. Vier Wege haben sich in der Praxis bewährt:

Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes

Die wichtigste Anlaufstelle ist die Energieeffizienz-Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de. Hier sind bundesweit qualifizierte Energieberater nach Postleitzahl durchsuchbar. Alle gelisteten Experten haben ihre Qualifikation nachgewiesen und erneuern diese regelmäßig. Die Suche ist kostenlos und liefert Ihnen Ansprechpartner in Ihrer Nähe.

Berufsverbände und Kammern

Die Architektenkammern und Ingenieurkammern der Bundesländer führen Mitgliederlisten, in denen Sie nach Fachleuten mit Schwerpunkt Energieberatung suchen können. Auch die Handwerkskammern können Schornsteinfeger und Handwerksmeister mit Ausstellungsberechtigung vermitteln.

Online-Anbieter

Seriöse Online-Anbieter arbeiten mit einem Netzwerk qualifizierter Aussteller zusammen. Wenn Sie den Energieausweis online erstellen lassen, müssen Sie sich nicht selbst um die Suche nach einem Fachmann kümmern. Der Anbieter sorgt dafür, dass ein berechtigter Aussteller den Prozess übernimmt.

Ihr Bezirksschornsteinfeger

Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfeger können Sie über die Website des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks oder über das örtliche Ordnungsamt ermitteln. Fragen Sie direkt nach, ob er die Zusatzqualifikation zur Ausstellung von Energieausweisen besitzt.

Strafen bei unberechtigter Ausstellung

Das Gebäudeenergiegesetz sieht empfindliche Strafen für die unberechtigte Ausstellung von Energieausweisen vor. Wer ohne die erforderliche Qualifikation einen Ausweis ausstellt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 108 GEG.

Bußgelder bis zu 10.000 € sind möglich, ebenso wie bei einem fehlenden Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung. Ein von einer unberechtigten Person ausgestellter Ausweis ist zudem rechtlich unwirksam: Käufer oder Mieter können ihn anfechten und Schadensersatz geltend machen, wenn sie sich auf falsche Energiekennwerte verlassen haben.

Auch die Verwendung eines ungültigen Energieausweises durch den Eigentümer ist bußgeldbewehrt. Wer bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung keinen gültigen Ausweis vorlegen kann oder einen offensichtlich fehlerhaften Ausweis verwendet, riskiert ebenfalls Bußgelder von bis zu 10.000 €.

Fazit: Achten Sie bei der Beauftragung eines Ausstellers stets auf dessen Qualifikation. Fragen Sie im Zweifel nach der Ausstellungsberechtigung und prüfen Sie, ob der Fachmann in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist. So gehen Sie auf Nummer sicher und erhalten einen rechtsgültigen Energieausweis.

Häufig gestellte Fragen zur Ausstellungsberechtigung

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Zuletzt aktualisiert am 16.04.2026

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