Energieausweis Kosten: Was kostet er für Ihr Haus?
Ein Verbrauchsausweis kostet hier online ab 69,95 €, ein Bedarfsausweis ab 99,95 €, für Nichtwohngebäude ab 350 €. Welche Art Sie brauchen, hängt vom Gebäude ab. Hier lesen Sie, was im Preis enthalten ist, wer zahlt und wann zusätzliche Kosten entstehen.
Was kostet ein Energieausweis?
Der Preis richtet sich vor allem nach der Ausweisart. Den Verbrauchsausweis berechnet der Aussteller aus Ihren Abrechnungen, den Bedarfsausweis aus den Daten des Gebäudes. Für Nichtwohngebäude ist die Berechnung aufwendiger, weil Heizung, Warmwasser, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung nach Nutzungsprofilen bewertet werden. Auf dieser Website gelten folgende Preise (Stand Oktober 2026):
| Ausweis | Preis | Typischer Einsatz |
|---|---|---|
| Verbrauchsausweis Wohngebäude | ab 69,95 € | Bestand mit vollständigen Abrechnungen, wenn die Ausweisart zulässig ist |
| Bedarfsausweis Wohngebäude | ab 99,95 € | Neubau, fehlende Verbrauchsdaten, bis 31.12.2026 Altbau mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und unter fünf Wohnungen |
| Bedarfsausweis Nichtwohngebäude | ab 350 € | Büro, Laden, Praxis, Halle; ab 01.01.2027 gesetzlich vorgeschrieben |
Welche Art Sie brauchen, entscheidet nicht der Preis, sondern das Gebäude. Bis 31.12.2026 ist der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 Pflicht, sofern sie das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen (§ 80 Abs. 3 GModG). Für Ausweise ab dem 01.01.2027 entfällt diese Regel, dann ist der Verbrauchsausweis für alle Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Unser Bestellformular prüft das automatisch und zeigt Ihnen die passende Art mit Preis an. Die Unterschiede beider Arten erklärt der Ratgeber Energieausweis Arten.
Was im Preis enthalten ist
Beim Vergleich von Angeboten lohnt der Blick auf den Leistungsumfang, denn ein niedriger Einstiegspreis sagt wenig, wenn Pflichtbestandteile extra berechnet werden. Bei unserem Angebot sind diese Leistungen enthalten:
- Prüfung Ihrer Angaben auf Plausibilität durch eine nach § 88 GModG berechtigte Person, mit Rückfragen bei Lücken
- Berechnung der Kennwerte und der Energieeffizienzklasse
- Modernisierungsempfehlungen, wie sie das Gesetz für den Ausweis vorsieht
- Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt)
- Zustellung des fertigen Ausweises als PDF, beim Verbrauchsausweis in der Regel nach 2 bis 3 Werktagen, beim Bedarfsausweis nach 2 bis 4 Werktagen
Nicht enthalten ist ein Termin vor Ort. Ein Onlineausweis beruht auf Ihren Angaben, auf Unterlagen und auf Fotos. Wer eine Begehung, ein Aufmaß des Gebäudes oder eine ausführliche Energieberatung möchte, beauftragt eine Leistung mit anderem Umfang und zahlt dafür entsprechend mehr. Wie die Registriernummer vergeben wird, erklärt die Seite zur Registriernummer.
Wovon die Kosten abhängen
Neben der Ausweisart beeinflussen einige Punkte den Aufwand und damit den Preis. Die Tabelle zeigt, welche das sind und was Sie selbst tun können.
| Faktor | Wirkung auf den Aufwand | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Ausweisart | Bedarfsberechnung braucht mehr Daten und Rechenzeit als die Auswertung von Abrechnungen | Prüfen, welche Art für das Gebäude zulässig ist |
| Nutzung des Gebäudes | Nichtwohngebäude werden nach Zonen und Nutzungsprofilen berechnet | Nutzung und Flächen je Bereich vorab zusammenstellen |
| Unterlagen | Fehlende Pläne oder Bauteilangaben erhöhen den Aufwand, im Extremfall ist ein Aufmaß nötig | Bauakte, Grundrisse und Rechnungen von Sanierungen heraussuchen |
| Verbrauchsdaten | Lücken in den Abrechnungen schließen den Verbrauchsausweis aus | Abrechnungen früh bei Versorger oder Verwaltung anfordern |
| Ortstermin | Anfahrt und Aufnahme vor Ort kommen zum Rechenaufwand hinzu | Bei guter Dokumentation den Onlineweg wählen |
Wo Sie fehlende Angaben wie Baujahr, Wohnfläche oder Heizungsdaten finden, listet der Ratgeber Energieausweis beantragen auf. Je vollständiger Ihre Angaben sind, desto seltener sind Rückfragen, und desto geringer ist das Risiko, dass ein Ausweis später neu erstellt werden muss.
Online oder vor Ort: Beispielrechnung
Für Leistungen mit Ortstermin gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Energieberater, Architekten und Schornsteinfeger legen ihre Preise selbst fest, regional und je nach Gebäude unterschiedlich. Holen Sie dafür immer ein schriftliches Angebot ein. Damit Sie die Wege trotzdem vergleichen können, rechnet das folgende Beispiel mit angenommenen Werten.
Beispiel mit Annahmen
Annahmen: Einfamilienhaus, Bedarfsausweis nötig. Onlineweg zum Preis ab 99,95 €. Für den Weg mit Ortstermin ist ein Honorar von 400 € angenommen. Das ist kein Marktpreis, sondern eine Rechengröße, die Sie durch Ihr eigenes Angebot ersetzen.
| Weg | Preis im Beispiel | Je Jahr bei 10 Jahren Gültigkeit |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis online | 99,95 € | rund 10 € |
| Bedarfsausweis mit Ortstermin (Annahme) | 400 € | 40 € |
Der Ortstermin lohnt sich vor allem dann, wenn Unterlagen fehlen, die Bausubstanz unklar ist oder Sie ohnehin eine Sanierung planen und eine Beratung möchten. Für eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan gibt es einen Zuschuss des BAFA. Wie hoch er ist und welche Bedingungen gelten, erklärt die Seite Energieausweis kostenlos. Was Schornsteinfeger für den Ausweis berechnen und wie der Ablauf dort aussieht, steht im Ratgeber Energieausweis vom Schornsteinfeger.
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Kosten für Haus, Wohnung und Mehrfamilienhaus
Ein Energieausweis wird für das Gebäude ausgestellt, nicht für eine einzelne Wohnung (§ 79 Abs. 2 GModG). Das wirkt sich direkt auf die Kosten aus.
Einfamilienhaus und Zweifamilienhaus
Hier trägt in der Regel ein Eigentümer die vollen Kosten. Weil diese Häuser meist weniger als fünf Wohnungen haben, ist bei einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 bis 31.12.2026 oft der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Wer erst 2027 einen Ausweis braucht, kann für reine Wohngebäude auch den Verbrauchsausweis wählen. Mehr dazu im Ratgeber Energieausweis Altbau.
Eigentumswohnung
Der Ausweis für das ganze Haus wird meist über die Gemeinschaft der Eigentümer beauftragt. Ohne abweichenden Beschluss werden Kosten der Gemeinschaft nach Miteigentumsanteilen verteilt (§ 16 Abs. 2 WEG). Ein Beispiel mit Annahmen: Ein Haus mit acht gleich großen Wohnungen, Verbrauchsausweis zum Einstiegspreis von 69,95 €, ergibt rund 8,74 € je Wohnung. Was Sie als einzelner Eigentümer tun, wenn die Gemeinschaft keinen Ausweis hat, erklärt der Ratgeber Energieausweis Wohnung.
Mehrfamilienhaus
Ab fünf Wohnungen ist der Verbrauchsausweis unabhängig vom Baujahr zulässig. Bei Häusern mit Etagenheizungen fehlen aber oft die Verbrauchsdaten einzelner Wohnungen, dann bleibt nur der Bedarfsausweis. Besonderheiten wie Leerstand und gemischte Heizsysteme behandelt der Ratgeber Energieausweis Mehrfamilienhaus.
Wer zahlt den Energieausweis?
Das GModG legt fest, wer den Ausweis vorlegen und übergeben muss. Daraus folgt in der Praxis auch, wer ihn bezahlt.
| Anlass | Verpflichtet | Kosten |
|---|---|---|
| Verkauf | Verkäufer oder Makler (§ 80 Abs. 4) | Verkäufer, abweichende Absprache im Kaufvertrag möglich |
| Vermietung, Verpachtung | Vermieter, Verpächter oder Makler (§ 80 Abs. 5) | Vermieter |
| Eigentumswohnung | Verkaufender oder vermietender Eigentümer | meist die Gemeinschaft, verteilt nach Miteigentumsanteilen |
| Neubau | Eigentümer oder Bauherr (§ 80 Abs. 1) | Bauherr, oft Teil der Planungsleistung |
Mieter zahlen den Energieausweis nicht. Die Betriebskostenverordnung nennt ihn nicht als umlagefähige Kostenart, und die Pflicht trifft nach dem GModG den Vermieter. Eine Umlage über die Nebenkostenabrechnung ist deshalb nicht vorgesehen. Wann genau der Ausweis bei Verkauf und Vermietung vorliegen muss, beschreibt der Ratgeber Energieausweis beim Hausverkauf.
Kosten steuerlich absetzen
Wer eine Wohnung oder ein Haus vermietet, kann die Kosten für den Energieausweis in der Regel als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen, denn der Ausweis ist Voraussetzung für die Vermietung. Bei vermieteten Gewerbeflächen im Betriebsvermögen gilt das als Betriebsausgabe.
Wer selbst im Haus wohnt, kann die Kosten nicht als haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung nach § 35a EStG abziehen. Die Finanzverwaltung zählt die Erstellung eines Energiepasses ausdrücklich zu keiner der beiden Gruppen (BMF Schreiben vom 09.11.2016, Rz. 20 und Anlage 1). Ob Kosten beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie steuerlich eine Rolle spielen, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung. Vermieter, die über die Abschreibung des Gebäudes nachdenken, finden beim Nutzungsdauergutachten einen weiteren Ansatzpunkt.
Kostenfallen vermeiden
Die meisten Zusatzkosten entstehen nicht durch den Preis, sondern durch vermeidbare Fehler. Diese Checkliste hilft vor der Bestellung:
- Gültigen Ausweis suchen: Liegt noch ein Ausweis vor, der jünger als zehn Jahre ist, brauchen Sie keinen neuen. Das Ausstellungsdatum steht auf der ersten Seite.
- Richtige Art wählen: Ein Verbrauchsausweis für ein Gebäude, das bis 31.12.2026 einen Bedarfsausweis braucht, erfüllt die Pflicht nicht und muss ersetzt werden.
- Angaben prüfen: Ein Zahlendreher bei Wohnfläche oder Baujahr fällt Käufern und Banken auf. Kontrollieren Sie den fertigen Ausweis sofort.
- Vollständige Abrechnungen: Für den Verbrauchsausweis brauchen Sie heute einen zusammenhängenden Zeitraum von 36 Monaten, dessen letzte Abrechnung nicht mehr als 18 Monate zurückliegt (§ 82 Abs. 4 GModG).
- Gemischte Nutzung klären: Hat ein Wohnhaus zum Beispiel einen Laden mit eigener Nutzung und Technik, kann für diesen Teil ein eigener Ausweis nötig sein (§ 79 Abs. 2 und § 106 GModG). Geben Sie solche Flächen bei der Bestellung an.
Wer die Pflicht versäumt, riskiert ein Bußgeld bis zu 10.000 € (§ 108 GModG). Welche Verstöße darunter fallen, zeigt der Ratgeber Energieausweis Pflicht.
Ändern sich die Kosten ab 2027?
Zum 01.01.2027 ändert sich der Energieausweis mit Artikel 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Für die Kosten sind diese Punkte wichtig:
- Der Verbrauchsausweis ist dann für alle Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Für viele ältere Ein und Zweifamilienhäuser ist dann statt des Bedarfsausweises auch der Verbrauchsausweis möglich.
- Für den Verbrauchsausweis werden die Verbrauchsdaten über einen Zeitraum von zwei Jahren erfasst, die Daten dürfen nicht älter als 18 Monate sein (§ 82 neu).
- Für Nichtwohngebäude ist nur noch der Bedarfsausweis zulässig.
- Der Ausweis wird digital in einem maschinenlesbaren Format ausgestellt, auf Verlangen auch auf Papier (§ 79 Abs. 2 neu), und enthält mehr Angaben als heute.
Bestehende Ausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, Sie müssen also nicht neu kaufen. Ob sich die Marktpreise durch die neuen Inhalte ändern, ist offen. Unser Bestellformular richtet die empfohlene Ausweisart nach dem Datum der Ausstellung aus.
Kosten-Rechner
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Häufig gestellte Fragen zu den Kosten
Einen eigenen Ausweis für eine einzelne Wohnung gibt es nicht. Der Energieausweis wird für das Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2 GModG). Bei einer Eigentumswohnung teilen sich deshalb in der Regel alle Eigentümer die Kosten für den Ausweis des ganzen Hauses.
Für den Bedarfsausweis berechnet der Aussteller den Energiebedarf aus Bauteilen, Flächen und Anlagentechnik. Für den Verbrauchsausweis wertet er die Abrechnungen der vergangenen Jahre aus. Der Rechenaufwand ist beim Bedarfsausweis größer, deshalb liegt er hier bei ab 99,95 € statt ab 69,95 €.
Ohne vollständige Abrechnungen ist ein Verbrauchsausweis nicht möglich. Dann bleibt der Bedarfsausweis, der auf den Gebäudedaten beruht. Online kostet er hier ab 99,95 €. Fehlen zusätzlich Pläne und Bauteilangaben, kann ein Aufmaß vor Ort nötig werden, das zusätzlich kostet.
Ja, wenn Sie danach verkaufen, vermieten oder verpachten wollen. Ein Energieausweis gilt zehn Jahre ab dem Ausstellungsdatum (§ 79 Abs. 3 GModG). Solange Sie die Immobilie nur selbst nutzen, müssen Sie keinen neuen Ausweis kaufen.
Die Pflicht, den Ausweis vorzulegen, liegt beim Verkäufer oder beim Makler. Wer die Kosten am Ende trägt, können die Parteien frei vereinbaren, etwa im Kaufvertrag. Ohne Vereinbarung zahlt derjenige, der den Ausweis beauftragt.
Für Nichtwohngebäude bieten wir den Bedarfsausweis ab 350 € an. Bis 31.12.2026 ist dort rechtlich auch ein Verbrauchsausweis zulässig, für Ausweise ab dem 01.01.2027 schreibt das GModG bei Nichtwohngebäuden den Bedarfsausweis vor (§ 80 Abs. 3).
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